Registrierte Besucherinnen* und Besucher* können für das Amt der Jugendrätin* und des Jugendrates* kandidieren. Im Dezember werden die 6 Mädchen und 6 Jungen für die nächste Amtsperiode gewählt. Ein Jahr lang hat dieses Gremium Zeit, mit Vorschlägen zum Thema Gestaltung und Angebote eigene Akzente zu setzen. Sie gelten als Multiplikatorinnen* und Multiplikatoren*, die als Unterstützung des pädagogischen Personals über weitreichende Kompetenzen verfügen. Beistand erhält der Jugendrat durch ehrenamtliche Kräfte. Jene, die kurz vor ihrer Volljährigkeit stehen oder es bereits sind und die Jugendleiterinnen-*, bzw. Jugendleiter-* Ausbildung (JuLeiCa) absolviert haben, können Ehrenamtliche werden. Gemeinsam dürfen Selbstöffnungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführt werden. In regelmäßigen Jugendrats- und Haussitzungen, werden aktuelle Themen und Belange besprochen und Entschlüsse gefasst. Das Mitbestimmungsgremium hat die Aufgabe, die Interessen der Besucherschaft zu vertreten und als Vorbilder zu dienen.